Inklusion

Inklusion

Im Dezember 2006 wurde von den Vereinten Nationen die sogenannte Behindertenrechtskonvention (Originaltitel:  „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“) verabschiedet. Dem Motto folgend „Nichts über uns ohne uns“ waren am Entstehungsprozess dieser Übereinkunft Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenverbände maßgeblich beteiligt. Durch das Unterzeichnen dieser Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, in allen gesellschaftlichen Bereichen Bedingungen zu schaffen oder weiterzuentwickeln, die die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

Behinderung wird in diesem Sinne nicht mehr als zu schreibbares Merkmal der Person verstanden, sondern entsteht vielmehr durch das Vorhandensein von Hindernissen oder Barrieren, die Menschen die gesellschaftliche Teilhabe erschweren oder gar unmöglich machen. Der Fokus der Handlung verschiebt sich somit von der „Hilfe“ oder „Fürsorge“ für den betroffenen Menschen hin zur Veränderung der Bedingungen zur Ermöglichung eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens.

Ziel des Vereins, der von betroffenen Eltern gegründet wurde,  ist es Barrieren abzubauen und  Menschen mit Handicap auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit zu begleiten und auch in schwierigen Angelegenheiten zu unterstützen.